LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL
KÄRNTEN 7. NOVEMBER 2021

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SPÖ Bäuerinnen & Bauern Kärnten - Wir leben Landwirtschaft!

Harte Arbeit, und viel davon. Geregelte Arbeitszeiten kennen wir nicht, denn Tiere und Pflanzen richten sich nicht nach Bürozeiten. Urlaub ist etwas, was anderen Menschen passiert. Wir sind Manager*innen ohne Management-Gehalt. Wir haben viele Aufgaben und viel Verantwortung.

Warum das Ganze? Weil wir lieben, was wir tun!

  • Weil Landwirt*in sein, nicht nur Beruf sondern auch Berufung ist.
  • Weil wir unser Land, in all seiner Schönheit, für die kommenden Generationen bewahren wollen. Weil wir stolz darauf sind, Qualität zu produzieren.
  • Weil wir wollen, dass die KärntnerInnen und Kärntner, unsere Liebe und unseren Stolz auf unseren Beruf, in jedem Bissen unserer Produkte schmecken!

Unsere Vorstellung von moderner Landwirtschaft ist ganz einfach: Fair, nachhaltig und regional. Das beginnt beim Respekt gegenüber unseren Tieren und endete bei der Verpflichtung Waren höchster Qualität für Kärnten zu produzieren.

Wir, die SPÖ Bäuerinnen & Bauern Kärnten, stehen für eine existenzsichernde, sozial nachhaltige, umweltgerechte sowie konsumentenorientierte Agrarpolitik. Im Fokus sozialdemokratischer Politik stehen unter anderem auch folgende Punkte:

  • Steigerung der Beschäftigung im ländlichen Raum.
  • Sicherung der natürlichen Ressourcen.
  • Stärkung des Biolandbaus.
  • Verzicht von Gentechnik und/oder gentechnikveränderten Organismen (GVO).

Unsere weiteren zentrale Themen sind eine absolute Existenzsicherung, die regionale Entwicklung, eine Produktsicherheit, Herstellung einer Fördergerechtigkeit, Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung im internationalen Wettbewerb sowie absolute Transparenz im Bereich der KundinnenInformation.

Wir stehen für eine starke Regionalpolitik, die die Chancengerechtigkeit fördert und dabei auf Ausgleich, Kooperation und Koordination der Planungsgrundlagen und Förderungen sowohl auf Bundesebene, zwischen Bund und Ländern als auch auf europäischer Ebene setzt.

Wir SPÖ Bäuerinnen & Bauern geben den Kampf nicht auf!

Erhalten wir gemeinsam unsere kleinräumigen Strukturen. Fördern wir intelligentes Wachstum in die Tiefe durch neue Kooperationsformen, Förderung von Arbeit in der Veredelung, der Direktvermarktung und bei kreativen Innovationen. Jede Stimme zählt gleich viel! Bei der Wahl zählen die Stimmen der Menschen, nicht die Anzahl der Hektar! Überlassen wir „unsere“ Kammer nicht den Herrenbauern und Genossenschaftsfunktionären.

Die SPÖ-Bauern bitten um IHRE Stimme, damit wir die starke Stimme der ignorierten Mehrheit sein können.

Das Team der SPÖ Bäuerinnen & Bauern

FAQ´s

(Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen)

  1. Mittels Wahlkarte
    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist spätestens am 4. November 2021, in der Gemeinde in der man wahlberechtigt ist, zu stellen.
  2. Am vorgezogenen Wahltag
    Dieser findet am Freitag, dem 29. Oktober 2021 statt. Nähere Informationen zu Öffnungszeiten und Wahllokalen werden durch die Gemeinden kundgemacht.
  3. Am Wahltag
    Dieser findet am Sonntag, dem 7. November 2021 statt. Nähere Informationen zu Öffnungszeiten und Wahllokalen werden durch die Gemeinden kundgemacht.
  1. Die Eigentümer von in Kärnten gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sofern das Ausmaß des Betriebes mindestens ein Hektar beträgt.
  2. Die Eigentümer von in Kärnten gelegenen Grundstücken, die nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, sofern das Ausmaß des einzelnen Grundstückes mindestens ein Hektar beträgt.
  3. Die Pächter der oben angeführten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der oben angeführten Grundstücke, wenn sie die Land- und Forstwirtschaft auf eigene Rechnung betreiben und das Ausmaß des Betriebes bzw. der Grundstücke zwei Hektar übersteigt.
  4. Angehörige der oben angeführten kammerzugehörigen Personen, sofern sie mit diesen kammerzugehörigen Personen in Hofgemeinschaft leben. Angehörige im Sinn dieser Bestimmung sind die Eltern, die Ehegatten, die eingetragenen Partner, die Lebensgefährten, die Kinder, einschließlich der Wahl- und Stiefkinder sowie der Schwiegerkinder. Wahlberechtigt sind auch die Hofübergeber, sofern sie mit den Betriebsnachfolgern in Hofgemeinschaft leben.
  5. Personen, die in Kärnten eine land- und forstwirtschaftliche selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich auf eigene Rechnung ausüben, wie zum Beispiel Geflügelhalter und Imker. Nach dieser Regelung ist das Vorliegen von Grundbesitz nicht erforderlich.
faqs

Info-Folder der SPÖ Bäuerinnern & Bauern Kärnten